Max Otto Pötzsch
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Max Otto Pötzsch wurde als gemeinsames Kind von Carl Friedrich August Pötzsch (Ordnungszahl 8) und dessen 2. Ehefrau Maria Schreiber (Ordnungszahl 9) am Montag, den 4. Mai 1896 in der Wilhelmstraße 8 (jetzt Leipziger Straße) in Kirchhain/Niederlausitz, Kreis Luckau (jetzt Doberlug-Kirchhain, Landkreis Elbe-Elster) geboren. Ebenfalls an einem Montag, am 25. Mai 1896, ist er in der 1180 erbauten evangelisch-lutherischen Kirche zu Kirchhain getauft worden 1.
Seine Geschwister und Halbgeschwister waren
1. Aus der 1. Ehe des Vaters hervorgegangene Halbgeschwister:
--- Friedrich Carl, geboren 1882 in Kirchhain. Verstorben ist er 1917 in Berlin.
--- Gustav Adolf, geboren am 15. Januar 1884 in Kirchhain 2. Er verstarb im Alter von noch nicht 8 Monaten am 5. September 1884 in Kirchhain 3.
--- Richard Wilhelm, geboren 1885 in Kirchhain. Verstorben ist er im Alter von nicht ganz 82 Jahren im Jahr 1967.
--- Wilhelm Otto, geboren am 23. März 1887 in Kirchhain 4. Wilhelm Otto verstarb im Alter von 7 Monaten am 2. November 1887 in Kirchhain 5.
2. Aus der 2. Ehe des Vaters hervorgegangene Geschwister:
--- Paul Max, geboren 1890 in Kirchhain 6. Im Alter von etwas mehr als 3 Monaten verstarb er am 8. Oktober 1890 in Kirchhain 7.
--- Elsa Martha Marie; Elsa wurde 1894 geboren. Verstorben ist sie als letzte der Geschwister meines Vaters 1988 im Landkreis Celle.
--- Gerhard Max, geboren 1898. Max ist 1977 verstorben.
--- Alfred Friedrich, geboren 1900. Er verstarb 1944 in Berlin.
--- Margarethe Anna, geboren 1902. Verstorben ist sie 1987.
--- Marta Dora; sie war 1904 geboren worden. Verstorben ist sie 1978.
Von Ostern 1902 (Ostersonntag: 30. März) bis zum 19. März 1910 besuchte mein Vater die Stadt-Schule in Kirchhain 8. Zu berichten gibt es über diese Zeit nichts. Auch in Kirchhain selbst war es wohl beschaulich. So galt die Inbetriebnahme der ersten öffentlichen Fernsprechzelle im Jahre 1902 als ein denkwürdiges Datum.
Die Konfirmation fand am 20. März 1910 in der evangelisch-lutherischen Kirche statt; Konfirmationsspruch: Jes. 40,31 9.
Über die Zeit von der Beendigung der Schulausbildung bis zum Beginn der Lehrzeit ist wenig bekannt. Aus Erzählungen meines Vaters weiß ich lediglich, daß er dem Wunsche seines Vaters, er solle das Maurerhandwerk erlernen, nicht folgen mochte. Gegen den ausdrücklichen Wunsch des Vaters begann er die Lehrausbildung als Klempner am 18. Januar 1911 10. Die in Dobrilugk (1937 wurde der Name in Doberlug eingedeutscht) absolvierte Lehre endete am 18. Januar 1914 nach bestandener Gesellenprüfung am 11. Januar 1914.
Während der Lehrausbildung in Dobrilugk besuchte mein Vater die Mielkische Fortbildungsschule in Kirchhain 11. Der Vertrag hat folgenden Wortlaut:
»Zwischen dem Rektor Mielke und dem Seilermeister August Pötzsch zu Kirchhain N/L. ist folgender Kontrakt geschlossen. Der Seilermeister August Pötzsch läßt seinen Sohn Otto mindestens 1 (ein) Jahr hindurch die Mielkische Fortbildungsschule besuchen und verpflichtet sich, für einen regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch Sorge zu tragen und monatlich praenumerando 2 (zwei) M. der Weise an Mielke zu entrichten, daß der Schüler in der ersten Stunde jedes Monats den Betrag dem Mielke aushändigt. Der Zögling erhält Unterricht in Deutsch, Rechnen, Korrespondenz, Buchführung und Kalkulation. Der Kursus ist zweijährig jährlich ca. 84 Unterrichtsstunden.
Der Zögling ist zu gewissenhafter Befolgung der Schulordnung verpflichtet. Beträgt sich derselbe nicht angemessen, indem er z.B. mit brennender Zigarre das Schulhaus betritt, oder erscheint er wiederholt unpünktlich, oder stört er mehrmals durch Schwatzen den Unterricht, so erhöht sich das Schulgeld für den folgenden Monat auf 4 (vier) M.
Für etwaige Beschädigung oder Verunreinigung des Schulinventars seitens des Zöglings haftet der Seilermeister August Pötzsch.
Kirchhain N/L, den 3. April 1910
Mielke«
Es kann davon ausgegangen werden, daß mein Vater bis zum Beginn des Kriegsdienstes bei seinem Lehrherrn als Klempnergeselle gearbeitet hat. Jedenfalls weist die von der Polizeiverwaltung in Kirchhain ausgestellte Aufrechnungsbescheinigung Nr. 1 der (Landes-)Versicherungsanstalt Brandenburg 30 Wochenbeiträge aus. Diese Anzahl der Wochenbeiträge entspricht genau dem Zeitraum zwischen der Beendigung der Lehrausbildung und dem Beginn des Kriegsdienstes.
Nach der Kriegserklärung an Rußland am 31. Juli 1914 verkündete Kaiser Wilhelm II. am 1. August 1914 den Mobilmachungsbefehl. Hiernach waren das Heer und die Marine mit Beginn des Mobilmachungstages 2. August 1914 »kriegsbereit aufzustellen«. So trat mein Vater am 10. August 1914 als Kriegsfreiwilliger in das Heer ein. Er diente beim Reserve-Infanterie-Regiment 52.
Nach einer mehr als 3monatigen Ausbildung in Cottbus schrieb er am 4. Dezember 1914 an seinen späteren Schwager Gustav Purath in Berlin: »Sende Euch die letzten Grüße aus Kottbus. Morgen geht es hinaus ins Feld«. Während der Frühjahrsschlacht in Galizien wurde er am linken Oberarm verwundet und lag vom 7. Februar 1915 bis zum 12. Februar 1915 im Feldlazarett.
Die Kriegsberichterstattung der damaligen Zeit vermeldet:
»18. Januar (1915)
In Westgalizien bewirkt das Feuer der österreichisch-ungarischen Artillerie auf den Höhen östlich Zakliczyn das Aufgeben der vordersten russischen Schützenlinien und weiterhin einen Rückzug der vordersten Linien in einer Ausdehnung von sechs Kilometer.« 12
»12. Februar (1915)
In Polen, rechts der Weichsel, haben die deutschen Truppen die Offensive fortgesetzt und die Stadt Sierpc genommen.« 13
Im Gefecht bei Taratyn ist mein Vater am 24. Juli 1915 erneut verwundet worden. Wegen einer Verletzung am linken Oberschenkel lag er bis zum 6. Oktober 1915 im Reserve-Lazarett in Forst N/L.
Nach der Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Ausrufen der Republik in Deutschland am 9. November 1918 wurde mein Vater am 25. Januar 1919 aus dem Heer »infolge Demobilmachung zum Bez. Kdo. 14 Calau, nach Kirchhain N/L. Wilhelmstr. 8« entlassen 15.
Die tatsächliche Entlassung aus dem Heer muß bereits vor der förmlichen am 25. Januar 1919 erfolgt sein.
Mein Vater nahm bereits am 13. Januar 1919 in Berlin eine Beschäftigung als Schlosser an. Zu dieser Zeit wurde in Berlin der Spartakusaufstand durch den linksradikalen Spartakusbund 16 entfesselt. Mein Vater und seine Schwester Elsa erzählten von der Gefährlichkeit der Kämpfe zu dieser Zeit in Berlin für ihr tägliches Leben. Einkaufen in den Geschäften, der Weg zur Arbeit und zurück wurden zum Glücksspiel.
Ohne nennenswerte Zeiten der Arbeitslosigkeit ging mein Vater in Berlin bis zum 8. Juni 1920 Beschäftigungen als Schlosser und Klempner nach.
In der Zeit der Nichtbeschäftigung vom 9. Juni 1920 bis zum 1. September 1920 wird die aus seinen Erzählungen und denen seiner Schwester Elsa bekannte selbständige Tätigkeit als Straßen-Obstverkäufer am Halleschen Tor in Berlin-Kreuzberg bestanden haben. Seine Schwester und er ließen sich aus Kirchhain frisches Obst kommen, um es auf einem Verkaufswagen feil zu bieten. Lange hielt die selbständige Tätigkeit nicht an. Sie gaben den Obstverkauf auf, nachdem mein Vater eine neue Beschäftigung gefunden hatte und weil die eingesessenen Obsthändler am Halleschen Tor ihnen den Verkauf ziemlich erschwerten.
Mein Vater nahm am 2. September 1920 in Berlin eine Beschäftigung als Rohrleger auf, die jedoch am 25. November 1920 infolge Arbeitsmangels wieder aufgegeben werden mußte. Nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit vom 26. November 1920 bis zum 28. Februar 1921 war er in Weißenfels/Saale vom 1. März 1921 bis zum 9. März 1923 als 1. Klempnergehilfe und vom 12. März 1923 bis zum 25. August 1923 in Bad Salzbrunn in Schlesien als Klempner und Installateur beschäftigt.
In der Zeit vom 1. August 1923 bis zum 31. Dezember 1923 erreichte die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt. So mußte auch er in der Zeit vom 30. August 1923 bis zum 31. März 1924 eine berufsfremde Beschäftigung als Schlepper bei der Bergwerks-Direktion-Niederschlesien annehmen, um anschließend wieder bis zum 26. September 1924 in Bad Salzbrunn und in Chemnitz/Sachsen als Klempner und Installateur zu arbeiten.
Es folgten weitere Beschäftigungen:
29. September 1924 bis 15. März 1925 Geschäftsführer einer Klempnerei in Weißenfels/Saale.
16. März 1925 bis 1. November 1926 Werkführer in einer Klempnerei in Glauchau/Sachsen.
Während dieser Zeit legte er am 31. März 1926 die Prüfung zum Fahren eines Motorrades ab. Gegenüber seiner Schwester Elsa beklagte er sich über die Kosten der Fahrprüfung: »Das kostet auch allerhand«. Seine Wohnungen in Glauchau waren Schlachthofstraße 10 und Marktstraße 3-4.
1. November 1926 bis 13. Oktober 1928 Klempner und Heizungsmonteur in Glauchau.
Mit einem Ausweis vom 25. Mai 1927 17 erhielt er die Genehmigung, die im französisch besetzten Rheinland wohnenden Verwandten in Bad Dürkheim/Pfalz zu besuchen.
Zu dieser Zeit lernte mein Vater auch seine spätere Ehefrau Margarethe (Gretel) Pöhlmann (Ordnungszahl 5) kennen. Auf einer Postkarte an seine Schwester Elsa vom 31. Juli 1927 übermittelt sie ihre Grüße.
Seine Adresse in Glauchau änderte sich. Er wohnte wohl ab dem auslaufenden Jahre 1927 Mühlberg 4.
15. Oktober 1928 bis 31. Dezember 1928 Werkführer in einem Haus für sanitäre Anlagen in Chemnitz.
Die Beschäftigungen im erlernten Beruf wurden durch einen Krankenhausaufenthalt in Chemnitz vom 1. Januar 1929 bis zum 20. Mai 1929 unterbrochen.
Nach der Erkrankung nahm mein Vater seine letzte Beschäftigung vor der Gründung der selbständigen Existenz auf. Er arbeitete vom 21. Mai 1929 bis zum 7. Februar 1930 in Chemnitz-Gablenz als Klempner. In diese Zeit fällt die mit dem Zusammenbruch der New Yorker Börse am Freitag, den 25. Oktober 1929 ausbrechende Weltwirtschaftskrise, die bis in das Jahr 1933 andauerte.
Am 18. Januar 1930 heirateten in Glauchau mein Vater und Margarethe Hildegard Pöhlmann (Ordnungszahl 5), geboren am 15. Juni 1902 in Plauen im Vogtland. Trauzeugen waren ein Bekannter meines Vaters und ein Verwandter meiner Mutter, Christian William Mocker.
Die kirchliche Trauung fand am gleichen Tage in der evangelischen Lutherkirche zu Glauchau statt. Der Trauspruch war Psalm 121 18.
Glauchau, eine mittlere Stadt mit damals ca. 30.000 Einwohnern im sächsischen Tal der Burgen, blieb Lebensmittelpunkt der Familie. Es war eine Gartenstadt. Der Begründer der heutigen Mineralogie und Metallurgie, Georg Agricola, wurde hier am 24. März 1494 geboren.
Mit seiner Ehefrau zog mein Vater zunächst am 24. März 1930 in die künftige Klempnerwerkstatt in der Waldenburger Str. 7 (später umbenannt in Nr. 13) in Glauchau ein 19. Nach Berichten meines Vaters hat er die selbständige Tätigkeit als Klempner und Installateur am 30. März 1930 aufgenommen.
Bereits am 7. Mai 1930 änderte sich wieder die Wohnadresse. Das Ehepaar wohnte nunmehr Leopoldstraße 1, nahe der Klempnerwerkstatt in der Waldenburger Straße 7.
Am 27. August 1930 bekam das Ehepaar ihr 1. Kind, Marie Luise Christa Pötzsch. Meine Schwester wurde am 4. Februar 1931 in der Lutherkirche zu Glauchau getauft 20.
Vor der Prüfungskommission der Gewerbekammer Chemnitz legte mein Vater am 7. April 1931 die Meisterprüfung im Klempner- und Installateur-Handwerk ab 21. Er wurde mit Wirkung vom 31. März 1931 in die Handwerksrolle eingetragen.
Nach der Machtübernahme Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 trat mein Vater zur Absicherung seiner selbständigen Existenz in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP), der Staatspartei Hitlers, ein. Vorangegangen waren Hinweise, ihm öffentliche Aufträge zu entziehen.
Endgültig zog die Familie am 1. Juni 1933 in die Wohnung Waldenburger Straße 7 (später in Nr. 13 umbenannt) ein.
Im Jahre 1935 bin ich als 2. eheliches Kind, als Otto Ernst Pötzsch, in Glauchau geboren worden. An den Folgen der Geburt verstarb meine Mutter Margarethe am 27. April 1935 in Glauchau. Nach Berichten der Verwandtschaft bin ich vorübergehend von meines Vaters Schwester Elsa und meiner Mutters Schwester Johanna versorgt worden.
Meine spätere Stiefmutter Clara Frieda Flehmig, geboren am 3. Dezember 1899 in Lobsdorf, Amtshauptmannschaft Glauchau (bei Hohenstein-Ernstthal gelegen), kam Mitte 1935 als Hauswirtschafterin zu meinem Vater. Sie zog endgültig am 10. August 1935 von Lobsdorf nach Glauchau um.
Am 19. März 1938 wurde meinem Vater die Übernahme der bereits im Hause Waldenburger Straße 13 vorhandenen Verkaufsstelle für Haus- und Küchengeräte, Öfen und Herde genehmigt. Das Geschäft bestand bis zum 24. April 1953.
Seine 2. Ehe schloß mein Vater mit der Wirtschafterin Frieda Flehmig am 14. Mai 1938 in Glauchau. Am gleichen Tage fand die kirchliche Trauung in der evangelischen Lutherkirche statt. Ihr Trautext war Jes. 40, 31 22. Clara Frieda brachte einen Sohn mit in die Ehe. Erich Rolf Flehmig wurde am 29. August 1923 in Lobsdorf geboren.
Im Zweiten Weltkrieg, der am 1. September 1939 mit dem Angriff der deutschen Wehrmacht auf Polen begann, wurde mein Vater nicht zum Kriegsdienst herangezogen. Als Handwerker war er für die Versorgung der Zivilbevölkerung »unabkömmlich«; er wurde »uk« gestellt 23.
Die UK-Stellung hatte jedoch auch seine Schattenseite. Als Parteigenosse (Pg.) in Hitlers Staatspartei wurde ihm im Jahre 1944 die Funktion des Stellvertreters des Organisationsleiters i.K. 24 der Ortsgruppe Glauchau-Unterstadt der NSDAP auferlegt.
Mein Vater verbot der Tochter Christa, der gesetzlichen Jugenddienstpflicht in der Hitler-Jugend (HJ) nachzukommen, soweit hiervon das nahegelegene HJ-Heim betroffen war. Am 28. März 1944 schrieb er der HJ in Glauchau über die Toilettenanlage dieses Heimes u.a.:
»Ich war dadurch schon auf allerhand gefaßt; aber was ich dann sah, hatte ich mir doch nicht vorgestellt. Die Becken waren nicht nur innen voll, sondern auch die Ränder. Nicht damit genug, war der Fußboden auch noch als Klosett benutzt worden. Der Kot liegt aber auch nicht erst einige Tage; sondern muß schon einige Wochen alt sein; denn einen Haufen, den ich beiseite stieß, war schon so verhärtet, das er klapperte.
. . .
Als Vater bin ich besorgt, das sich meine Kinder von Krankheitsherden fern halten und bin daher gezwungen, meine Tochter solange vom Dienst im Heim fernzuhalten, bis ich die Versicherung erhalten habe, das eine grundlegende Aenderung dieser Zustände erfolgt ist.«
Die auszugsweise hilflose Antwort der Staatsjugendorganisation HJ vom 31. März 1944:
»In keinem Schulhaus wäre ein Schulbetrieb ohne Hausmeister denkbar, wobei Erwachsene als Lehrkräfte wirken. Bei der Hitler-Jugend soll dies möglich sein. Wobei aus kriegsbedingten Gründen gerade in Glauchau fast ausschließlich Führer verwendet werden müssen, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die augenblicklich noch herrschenden Zustände als Grund dafür anzusehen, Ihre Tochter von den Diensten fernzuhalten, die die Jugenddienstpflicht ihr auferlegt, ist nicht berechtigt.«
Einen Tag vor ihrem Angriff auf Glauchau am 14. April 1945 erreichte die 3. amerikanische Armee die Autobahnanschlußstelle Glauchau. Die in unmittelbarer Nähe der Wohnung Waldenburger Straße 13 gelegene Aue-Kaserne gab ihre Lebensmittelvorräte an die Zivilbevölkerung aus. Auch dank der an diesem Abend angelegten Vorräte an Schweine- und an Rindfleischkonserven konnte die Familie über die Notzeit der Folgejahre einigermaßen hinwegkommen.
Am 14. April 1945 kapitulierte die deutsche Wehrmacht in der Unterstadt von Glauchau nach einem kurzen Feuergefecht, amerikanische Truppen zogen in die Stadt ein.
Nach dem Selbstmord Adolf Hitlers im Bunker der Berliner Reichskanzlei hörten mein Vater und ich am Morgen des 2. Mai 1945 über einen norddeutschen Rundfunksender, sein Stationsname könnte Flensburg gewesen sein, die 1955 in einer hessischen Zeitung in Erinnerung gebrachte Nachricht:
. . . verbreitete der Sender Hamburg am 1. Mai 1945 um 21.15 die folgende Nachricht:
»Aus dem Führerhauptquartier wird gemeldet, daß unser Führer Adolf Hitler heute nachmittag in seinem Befehlsstand in der Reichskanzlei, bis zum letzten Atemzug gegen den Bolschewismus kämpfend, für Deutschland gefallen ist. Am 30. April hat der Führer Großadmiral Dönitz zu seinem Nachfolger ernannt.«
Die militärische Führung des »Großdeutschen Reiches« unterzeichnete schließlich am 7. und 8. Mai 1945 die bedingungslose Kapitulation gegenüber den Siegermächten USA, Großbritannien und der UdSSR (vgl. Frankfurter Presse).
Glauchau gehörte zunächst zur amerikanischen, wurde jedoch im Juni 1945 Teil der sowjetischen Besatzungszone (vgl. Deutschlandkarte). Damit verschlechterten sich die Lebensbedingungen erheblich.
Ein Beispiel: In der Woche vom 10. bis zum 16. September 1945 erhielt die Familie folgende Lebensmittelmengen zugeteilt (vgl. Mitteilungsblatt) 25:
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Brot in Gramm |
Fleisch in Gramm |
Fett in Gramm |
Kartoffeln ín Gramm |
Entrahmte Milch in Liter |
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Ehemann Otto |
2.000 |
keine Zuteilung; Schlacht- verbot der Landesver- waltung Sachsen |
62,5 |
2.000 |
1/4 |
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Ehefrau Frieda |
1.500 |
0,0 |
2.000 |
1/4 |
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Tochter Christa |
2.000 |
62,5 |
2.000 |
1/4 |
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Sohn Otto |
2.000 |
62,5 |
2.000 |
1/4 |
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Wochenzu- teilung der Familie insgesamt |
7.500 Gramm |
keine Zuteilung |
187,5 Gramm |
8.000 Gramm |
1 Liter |
Tabelle: Wochenration der Familie an Lebensmitteln im September 1945
Im Rahmen der Maßnahmen gegen ehemalige Mitglieder der nach dem staatlichen Zusammenbruch Deutschlands verbotenen NSDAP wurde mein Vater von der sowjetischen Besatzungsmacht verhaftet, nach einigen Wochen jedoch wieder aus der Haft entlassen. Die Klempnerei ist in der Zwischenzeit von einem früheren Gesellen weitergeführt worden.
Eine Rückfrage im russischen Militärarchiv Moskau und bei der russischen Archivkartothek für Kriegsgefangene und Internierte der ehemaligen Sowjetunion ergab, daß die Besatzungsmacht keine Internierungsakte angelegt hatte 26. Hieraus ist die Schlußfolgerung zu ziehen, daß die Entlassung noch vor der ersten offiziellen Vernehmung des Festgesetzten erfolgt ist.
Für Reparationslieferungen an die Siegermächte setzten bald nach dem Zweiten Weltkrieg, spätestens nach dem im März 1946 von den 4 Alliierten beschlossenen Industriebeschränkungsplan, umfangreiche Demontagen der deutschen Industrie ein.
Die 3. Welle der Demontagen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) war vom Frühjahr bis zum Spätsommer 1946. Bereits in der 2. Welle war in dieser Besatzungszone damit begonnen worden, die zweiten Gleise auf beinahe sämtlichen Eisenbahnstrecken abzubauen. Zusätzlich wurden nach einer vorbereiteten Liste weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert und in die UdSSR verbracht 27. Auch Otto Pötzsch wurde zur Demontage der Firma Louis Bahner in Oberlungwitz bei Glauchau, der Strumpffabrik Elbeo-Werke, als Demontagearbeiter vom 6. April 1946 an herangezogen. Die Arbeiten waren bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 70 Stunden durchzuführen (oder: 70 Stunden angeordnete Arbeitszeit insgesamt?) 28. Es ist zu vermuten, daß es zwar zur Arbeitsaufnahme, nicht jedoch zur längeren Fortsetzung der Maßnahme kam. Im Beschäftigungsnachweis ist die Arbeitsaufnahme bestätigt worden, es fehlt jedoch die Eintragung des Beschäftigungsendes. Es fehlt auch der Sichtvermerk des Arbeitsamtes, obwohl dieser spätestens am 3. Werktag nach Arbeitsaufnahme einzuholen war.
Im gesamten Alltag wurden die Rechte der ehemaligen NSDAP-Mitglieder eingeschränkt. In der Stimmkartei zu dem am 30. Juni 1946 durchgeführten Volksbegehren und Volksentscheid über das von der Landesverwaltung Sachsen vorgelegte »Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Nazi- und Kriegsverbrechern in das Eigentum des Volkes« 29 ist mein Vater zunächst als Stimmberechtigter gestrichen 30, nach einem Einspruch jedoch wieder in die Kartei aufgenommen worden 31. Hierzu muß man wissen, daß die in jener Zeit sogenannten »Kriegs- und Naziverbrecher«, ihre Zahl belief sich in Sachsen auf 14.228 Personen 32, vom Stimmrecht ausgeschlossen waren. Nach dem Buch "Geschichte Sachsens" (vgl. Fußnote 31) stimmten ca. 75 % der Stimmberechtigten in Glauchau mit »Ja«. In der genannten Quelle heißt es weiter:
»Das Ergebnis stellte ein Votum der großen Mehrheit der Bevölkerung nicht nur für das Enteignungsgesetz, sondern auch zu dem begonnenen Weg der gesellschaftlichen Erneuerung überhaupt dar.«
Es war das Ende der Privatwirtschaft. Die mittleren und großen Betriebe sind danach ohne weitere Volksentscheide in der gesamten sowjetischen Besatzungszone enteignet und in »Volkseigentum« – d.h.: Staatseigentum – überführt worden. Auf eine demokratische Legitimation glaubte man nunmehr verzichten zu können, obwohl die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands damals noch nach außen föderalistisch strukturiert war.
Im Jahre 1947 wurde gegen meinen Vater das Entnazifizierungsverfahren eingeleitet und am 24. November 1947 durchgeführt 33,34,35.
Die Entnazifizierung war originäres Besatzungsrecht der Siegerstaaten des Zweiten Weltkrieges. Sie basierte auf der Direktive Nr. 24 des Alliierten Kontrollrats vom 12. Januar 1946 und war als wirtschaftliche und berufliche Maßregelung der Mitglieder der NSDAP zu verstehen.
Die Kontrollrats-Richtlinie Nr. 8 »Über die Verhaftung und Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nazis und Militaristen; über die Internierung, Kontrolle und Beaufsichtigung der möglicherweise gefährlichen Deutschen« vom Oktober 194636 ging noch weit über die Maßregelung ehemaliger Mitglieder der NSDAP hinaus. Sie schaffte die Grundlage für willkürliche Internierungen.
In der Chemnitzer Tageszeitung Volksstimme vom 17. Oktober 1946 heißt es:
»Das Ziel dieses Dokumentes stellt die Festsetzung allgemeiner Grundsätze für Deutschland dar, um
. . .
c) die Deutschen, die keiner bestimmten Verbrechen schuldig sind, aber für die Ziele der Alliierten als gefährlich gelten, zu internieren, sowie um eine Kontrolle und eine Aufsicht über andere, die als möglicherweise gefährlich gelten, auszuüben.«
Die Besatzungsmächte errichteten schon bald nach Kriegsende Internierungslager, in die Belastete und denunzierte Unschuldige gleichermaßen eingewiesen wurden. In den westlichen Besatzungszonen Deutschlands wurden diese Lager als »Automatischer Arrest« bezeichnet.
In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) war es der sowjetische Geheimdienst in Verbindung mit der Roten Armee, die insbesondere in den ehemaligen nationalsozialistischen Konzentrationslagern (KZ), z.B. im KZ Buchenwald bei Weimar, berüchtigte Internierungslager unterhielten.
Das vorhandene Aktenmaterial 37 über die 7. Sitzung der Kreisentnazifizierungskommission Glauchau am 24. November 1947 weist aus, daß gegen meinen Vater keine konkreten belastenden Momente vorgetragen worden sind bzw. vorlagen. Dennoch hat die Kommission einstimmig eine empfindliche Maßregelung beschlossen:
»Pötzsch ist das Recht entzogen zur Bekleidung von Posten oder zur Ausübung einer Tätigkeit, die mit Anstellung oder Entlassung von Arbeitern und Angestellten oder mit der Ausarbeitung von Anstellungsbedingungen verbunden ist.«
Als partielles Berufsverbot ist die Entscheidung zu verstehen. Dem selbständigen Handwerksmeister wurde die Beschäftigung von Gesellen und die Ausbildung von Lehrlingen untersagt. Die Fortführung des Handwerksbetriebes in der bisherigen Form war damit nicht mehr möglich. Am Tage der Entscheidung beschäftigte mein Vater in seinem Handwerksbetrieb 1 Gesellen und 2 Lehrlinge. Diese sind wahrscheinlich vorübergehend von einem anderen Handwerksbetrieb übernommen worden. Später wurde die Entscheidung wohl wieder aufgehoben. Tatsächlich bildete mein Vater seinen letzten Lehrling bis zum Jahre 1962 aus.
Er hat sich nie mehr öffentlich für gesellschaftliche Dinge engagiert.
Die Klempner in Glauchau widersetzten sich mit Erfolg den Versuchen staatlicher Stellen, sich unter der im »real existierenden Sozialismus« propagierten Kollektivierung, sich unter Aufgabe der Selbständigkeit in eine Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH) einzubringen. Eine PGH der Klempner hat es dort nicht gegeben.
Die selbständige Tätigkeit als Klempner und Installateur übte mein Vater nicht ganz bis zur Vollendung des 69. Lebensjahres aus. Er beendete sie mit Ablauf des 31. Januars 1965. Die Gewerbeerlaubnis ging auf seinen Nachfolger über.
Am 24. September 1968 trafen er und seine Ehefrau Frieda in Oberhausen im Rheinland ein, um die Tochter Christa, die zwischenzeitlich aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet war, zu besuchen. Auf dem Hauptbahnhof wurde ihnen von der Inneren Mission mitgeteilt, daß Christa in der Nacht vom 23. zum 24. September 1968 verstorben war.
Bis zu seinem Herzinfarkt am 10. September 1986 38 erfreute sich mein Vater einer sehr bemerkenswerten Gesundheit. Ähnlich erging es seiner Ehefrau Frieda. Nach dem Herzinfarkt bestand Pflegebedürftigkeit.
Mit Datum vom 28. Oktober 1986, eingegangen bei dem Rat des Kreises Glauchau am 4. November 1986, stellten beide Eheleute den Antrag auf Übersiedelung nach Stuttgart. Der Umzug konnte durch die Arbeitsweise der beteiligten Behörden jedoch erst am 15. Februar 1987 realisiert werden.
Es ist zunächst schwer nachvollziehbar, weshalb selbst bei einem 90jährigen Antragsteller eine derart lange Zeit zwischen dem Übersiedelungsantrag und der Ermöglichung der Ausreise zu verzeichnen war. Nach dem Inhalt des Aktenvorganges des damaligen Rates des Kreises Glauchau 39 war hierfür eine nachlässige, zögerliche und ineffektive Bearbeitungsweise der beteiligten Behörden ursächlich.
Die beiden Umziehenden waren im Gebäude des Rates des Kreises Glauchau am 13. Februar 1987 mit der falschen Bemerkung aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen worden, sie seien nunmehr staatenlos 40. Mein Vater hielt diese Bemerkung für wahr; er war schockiert. Nach dem Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland besaßen jedoch auch nach der Teilung Deutschlands alle in der DDR wohnenden Deutschen weiterhin die deutsche Staatsbürgerschaft.
Mit dem gesamten Hausstand wurde die Reise am 14. Februar 1987 von Glauchau, Waldenburger Str. 13 nach Stuttgart-Möhringen, Unteraicher Str. 5, unserem Nachbarhaus, mittels 3 Fahrzeugen vom Typ PKW/Kombi durchgeführt. Das Umzugsgut wurde im DDR-Grenzkontrollpunkt Hirschberg bei Hof von den Zollbediensteten der DDR etwa 3 Stunden intensiv kontrolliert. Meine förmlich vorgetragene Bitte, im Hinblick auf das Alter und den Gesundheitszustand der Umziehenden einen Arzt hinzuzuziehen, ist ignoriert worden. Einer der kontrollierenden DDR-Zöllner antwortete auf die Frage meiner Ehefrau, ob eine derartige Kontrolle wirklich notwendig sei, mit der Bemerkung, ja sehen Sie denn nicht, daß wir beobachtet werden.
Mein Vater und seine Ehefrau saßen mehr als 2 Stunden in den erkalteten Fahrzeugen. Erst nachdem meine Stiefmutter einen Schwächeanfall vortäuschte, durften sie und mein Vater in einem der Fahrzeuge in das Bundesgebiet weiterreisen. Dort angekommen, mußte ein Notarzt aus Hof zur Betreuung meines Vaters gerufen werden.
Es stellte sich heraus, daß sich mein Vater bereits vor und während des gesamten Umzugs in einem kritischen gesundheitlichen Zustand befand. Die Lungen waren infolge einer unzureichenden ärztlichen Versorgung in Glauchau mit Wasser gefüllt. Nach einem einwöchigen Aufenthalt in der Intensivstation des Krankenhauses Bethesda in Stuttgart war die akute Lebensgefahr behoben. Er hätte in Glauchau ein Digitalis-Präparat erhalten müssen. Es war nach dem Stand der Dinge nicht verordnet worden, weil er davon Herzrythmusstörungen bekam. Im Hinblick auf seine ausgezeichnete geistige Verfassung ist ihm im Alter von knapp 91 Jahren im Bethesda-Krankenhaus ein Herzschrittmacher eingesetzt worden.
Die Vollendung seines 91. Lebensjahres erlebte mein Vater bei recht guter Verfassung. In der Folgezeit fühlte er sich im allgemeinen wohl, klagte jedoch hin und wieder über Schmerzen im Arm. Er wurde vom Hausarzt darüber informiert, daß das Herz »verbraucht« ist.
Noch am Vorabend seines Todes war er in einer dem Alter entsprechenden guten körperlichen Verfassung. Er spielte mit seinem Urenkel Adrian auf dem Fußboden. Auch ansonsten war sein Lebenswille ungebrochen.
An seinem Todestag verrichtete er, wie üblich, im Bad seine Morgentoilette und bereitete sich auf das Frühstück vor. Er bemerkte lediglich, er wolle keinen Kaffee trinken. Er setzte sich nicht mehr an den Frühstückstisch, sondern auf die Couch. Seine Ehefrau bemerkte es und fragte, ob er schlafe. Seine Antwort lautete »Nein, ich schlafe nicht«. Kurze Zeit später kam ich hinzu und bemerkte, daß er nicht ansprechbar war. Obwohl er mit einem Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes in das Diakonissen-Krankenhaus in Stuttgart gebracht worden war, konnte ihm nicht mehr geholfen werden. Er verstarb ruhig am 17. Mai 1987.
Otto
Pötzsch - 25. 02. 2005